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BVerwG, 23.06.2015 - 10 BN 4.14 |
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Volltextveröffentlichungen (10)
- rechtsprechung-im-internet.de
- Wolters Kluwer
Anwendbarkeit der für eine gemeindliche wirtschaftliche Betätigung geltenden Subsidiaritätsklausel bei der Überprüfung der Bestimmungen einer Ortssatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen
- rewis.io
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HGO § 121 Abs. 1 S. 2
Anwendbarkeit der für eine gemeindliche wirtschaftliche Betätigung geltenden Subsidiaritätsklausel bei der Überprüfung der Bestimmungen einer Ortssatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 02.10.2014 - 8 C 539/14
- BVerwG, 23.06.2015 - 10 BN 4.14
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 23.06.2015 - 10 BN 4.14
Vielmehr muss eine bestimmte höchstrichterlich noch nicht geklärte und für die Revisionsentscheidung erhebliche Rechtsfrage des revisiblen Rechts formuliert werden, die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat (BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
- BVerwG, 15.12.2020 - 2 WNB 9.20
Selbstreinigungsverfahren; Standhaftigkeit der Beschwerde; Darlegungserfordernis
Damit zeigt sie weder die grundsätzliche Bedeutung des Falles noch einen anderen der in § 22a Abs. 2 WBO genannten Zulassungsgründe auf (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Juni 2015 - 10 BN 4.14 - juris Rn. 2).